Zum Erwerb von Schusswaffen dieser Kategorie ist eine Erwerbsberechtigung erforderlich, welche von Beh?rdenseite an J?ger, Sportsch?tzen, Sammler oder Berufswaffentr?ger ausgegeben wird. Reichen Sie uns nach Bestellung ?ber den Webshop bitte neben Ihrem Personalausweis zudem Ihre Waffenbesitzkarte mit entsprechendem Voreintrag oder im Falle von Langwaffen f?r J?ger bitte anstelle des Voreintrags zus?tzlich Ihren Jagdschein herein. Sportsch?tzen mit gelber WBK und entsprechender Freigabe reichen uns diese bitte herein. Sollten Sie die Waffe nicht pers?nlich bei uns im Showroom abholen, ?bersenden Sie uns bitte deutlich erkennbare Fotos / Scans der Dokumente. Zudem ben?tigen wir bitte die Ihnen zugeteilten NWR-ID-Nummern. Sie erhalten diese bei Ihrer zust?ndigen Waffenbeh?rde.
Unter deutschem Waffenrecht sind Schalld?mpfer wesentlichen Teilen von Schusswaffen gleichgestellt. J?ger erwerben Schalld?mpfer auf Jagdschein. Nach Erwerb muss die Seriennummer des Schalld?mpfers innerhalb von 14 Tagen bei der Waffenbeh?rde in die WBK eingetragen werden. F?r den Gebrauch von Schalld?mpfern im Ausland m?ssen die jeweilig geltenden Gesetze und Bestimmungen beachtet werden.
Besonderheiten zum Versand: Wenn Sie obige Waffen oder Waffenteile nicht bei uns in der Filiale / im Showroom abholen k?nnen, versenden wir diese gerne an die von Ihnen genannte Adresse. Der Versand erfolgt ausschlie?lich per Kurierdienst.